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Antrag vom 15.05.2020

zum Bebauungsplan "Opel-Altwerk"

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Hier der Antrag der Fraktion Linke/Liste Solidarität zu den nach einem Stadtverordnetenbeschluss ausgelegten Dokumenten des B-Plans 144 (Opel-Altwerk/Motorworld).
In diesen Dokumenten (Planzeichnung, Begründungstext und Städtebaulicher Vertrag) befinden sich Differenzen zum Auslegungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung.
Die notwendige Korrektur der Darstellung zu der zu erhaltenden Gebäudebrücke A8/B19 kann noch als redaktionelle Präzisierung begriffen werden.
Die Einfügung von zwei Paragrafen 5.6 und 5.7 im städtebaulichen Vertrag zusätzlich zu der in der StVV abgestimmten Fassung, um die Positon des potentiellen Investors bezüglich des uneingeschränkten Hausrechts auf Plätzen und Straßen zu stärken, ist  nur als sofort zu beseitigende Verfälschung des Beschlusses begreifen.

Die Dokumente befinden sich unter
https://www.ruesselsheim.de/bauleitplanung.html
beim B-Plan 144 (Anlage 2 = Planzeichnung , Anlage 3 = Begründungstext , Anlage 5 = städtebaulicher Vertrag)

Der Wortlaut der beschlossenen Anträge von Linke/Liste Solidarität zur Gebäudebrücke:
+ + + + +
2c, Anlage 3 / S. 41:
„Zum Zwecke der planungsrechtlichen Sicherung der als Teil des Kulturdenkmals der Gesamtanlage einzuordnenden und Gebäudeteile verbindenden Fußgängerbrücken ist ihre bestandssichernde Festsetzung mit Baulinien. Im einzelnen handelt es sich um
1.…
3. die Brücke B16, die die Gebäude A8 und B 19 verbindet. Dazu ist der geplante Ersatz für das Gebäude B 19 im gleichen Abstand zu A8 zu errichten.“
- - - - - - -
2d, Anlage 2:
„Die Kennzeichnung der Brücke B16 durch bestandssichernde Baulinien ist entsprechend 2c) anzupassen.“
+ + + + +
sie wurden beide mit 21 Ja-Stimmen bei 11 Nein-Stimmen und 10 Stimm-Enthaltungen beschlossen.

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Antrag zu den ausgelegten Dokumenten des B-Plans 144

In den Anlagen 2 (Planzeichnung), 3 (Begründung) und 5 (Städtebaulicher Vertrag =StbV) sind folgende Änderungen zur Erfüllung des Beschlusses derStadtverordnetenversammlung (StVV) vom 13.2.2020 zur DS 635 vorzunehmen:

1a) In Anlage 2 ist die Brücke zwischen A8 und B19 durch Baulinien (rot) statt durch Baugrenzen (blau) zu kennzeichnen. (siehe im Beschlussblatt den beschlossenen Text des Antrags 2d von Die Linke/Liste Solidarität).

1b) In Anlage 3 ist der Text im Abschnitt 3.2.3 zur Brücke A8/B19 durch den in der StVV beschlossenen Text zu ersetzen (siehe im Beschlussblatt den beschlossenen Text des Antrags 2c von Die Linke/Liste Solidarität).

2) In Anlage 5 sind die Paragraphen 5.6 und 5.7 zu entfernen. Sie waren in der der StVV zur Abstimmung vorliegenden Fassung nicht vorhanden und können daher auch nicht Bestandteil der von der StVV beschlossenen Auslegung sein.

 

Begründung:
Beschlüsse der StVV sind umzusetzen! Sie dürfen nicht durch Absprachen zwischender Verwaltung und potentiellen Investoren verwässert oder verfälscht werden.

 

 

 

 

   
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